Gewährleistungsbürgschaft beantragen: Diese Angaben werden benötigt

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Wer eine Gewährleistungsbürgschaft beantragen möchte, sollte die Daten zum Bauvertrag, zur Bürgschaftssumme und zur Abnahme vollständig bereithalten. Je genauer der Bürgschaftsauftrag ausgefüllt ist, desto eher lassen sich Rückfragen zum Bauvorhaben, zur Laufzeit oder zum gewünschten Bürgschaftstext vermeiden. Dabei ist zwischen dem Abschluss eines Bürgschaftsrahmens und dem Abruf der einzelnen Bürgschaftsurkunde zu unterscheiden.

Vor dem Antrag: Bürgschaftsrahmen oder einzelne Urkunde?

Besteht noch kein Vertrag mit einem Bürgen oder Kautionsversicherer, muss zunächst ein Bürgschaftsrahmen eingerichtet werden. Dafür werden regelmäßig Angaben zum Unternehmen und eine Bonitätsprüfung benötigt. Welche Unterlagen einzureichen sind, hängt unter anderem von der gewünschten Rahmenhöhe und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ab.

Ist ein ausreichender Bürgschaftsrahmen bereits vorhanden, wird für das konkrete Bauvorhaben ein Bürgschaftsauftrag erteilt. Dieser Auftrag enthält die Daten, die für die Ausstellung der einzelnen Gewährleistungsbürgschaft erforderlich sind. Vor dem Abruf sollte geprüft werden, ob die gewünschte Bürgschaftssumme innerhalb des noch freien Rahmens und des vereinbarten Einzellimits liegt.

Grundlegende Informationen zur Funktion, Höhe und Laufzeit finden Sie auf unserer Seite zur Gewährleistungsbürgschaft.

Diese Unternehmens- und Vertragsdaten werden benötigt

Zu Beginn des Bürgschaftsauftrags werden die Vertrags- oder Versicherungsscheinnummer sowie die Kontaktdaten des Auftragnehmers abgefragt. Dazu gehören insbesondere Firmenname, Anschrift und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit für Rückfragen. Bei einer Änderung einer bereits ausgestellten Urkunde wird zusätzlich die bisherige Bürgscheinnummer benötigt.

Ebenso wichtig sind die Angaben zum Auftraggeber und zum zugrunde liegenden Vertrag. Typischerweise werden folgende Daten benötigt:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Datum des Vertrags oder Auftrags
  • Geschäftszeichen oder Projektnummer
  • Art und Umfang der ausgeführten Leistung
  • Bezeichnung und Anschrift des Bauvorhabens

Die Projektbezeichnung sollte mit den Vertragsunterlagen übereinstimmen. Abweichende Schreibweisen bei Auftraggeber, Geschäftszeichen oder Bauvorhaben können Rückfragen auslösen und sollten vor dem Absenden geprüft werden.

Bürgschaftssumme, Abnahme und Gewährleistungsfrist korrekt angeben

Die Bürgschaftssumme ist in Euro anzugeben. Häufig wird zusätzlich abgefragt, welchem Prozentsatz der Bausumme sie entspricht und wie hoch die zugrunde liegende Auftragssumme ist. Entscheidend ist jedoch nicht ein pauschaler Prozentsatz, sondern die im Bauvertrag vereinbarte Sicherheit.

Für eine Gewährleistungsbürgschaft ist das Datum der Abnahme besonders wichtig. Mit der Abnahme beginnt bei Bauwerken nach dem gesetzlichen Leitbild des BGB grundsätzlich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Im Bürgschaftsauftrag sollte deshalb das tatsächliche Abnahmedatum aus dem Abnahmeprotokoll übernommen werden.

Zusätzlich ist anzugeben, ob der Bauvertrag nach BGB oder unter Einbeziehung der VOB/B geschlossen wurde und welche Gewährleistungs- beziehungsweise Verjährungsfrist vereinbart ist. Die Laufzeit der Bürgschaft darf nicht allein anhand üblicher Fristen geschätzt werden. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag, mögliche Nachträge und der Inhalt der Bürgschaftsurkunde.

Welcher Bürgschaftstext soll verwendet werden?

Vor der Beantragung sollte geklärt werden, ob ein Standardtext des Bürgen ausreicht oder der Auftraggeber ein eigenes Bürgschaftsmuster verlangt. Bei einem abweichenden Muster sollte das vollständige Blankoformular zusammen mit dem Auftrag eingereicht werden. Der Bürge prüft anschließend, ob und in welcher Form der gewünschte Text übernommen werden kann.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Regelungen zur Befristung, zur Rückgabe der Urkunde und zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme. Der Bürgschaftstext legt fest, welche Ansprüche gesichert sind und unter welchen Bedingungen der Bürge leisten muss. Die Bezeichnung „Gewährleistungsbürgschaft“ allein ersetzt daher nicht die Prüfung des konkreten Wortlauts.

Papierurkunde oder digitale Bürgschaft?

Je nach Anbieter und Auftraggeber kann die Bürgschaft schriftlich oder digital ausgestellt werden. Vor dem Antrag sollte geklärt werden, welche Form der Auftraggeber akzeptiert und an wen die Urkunde übermittelt werden soll. Bei einer Papierurkunde ist außerdem zu beachten, wie die spätere Rückgabe und Enthaftung organisiert werden.

Checkliste vor dem Absenden

Vor der Unterschrift sollte der Bürgschaftsauftrag noch einmal vollständig mit dem Bauvertrag, der Schlussrechnung und dem Abnahmeprotokoll abgeglichen werden. Besonders häufig entstehen Rückfragen durch fehlende Projektdaten, ein unklar bezeichnetes Bauvorhaben oder eine Gewährleistungsfrist, die nicht zu den Vertragsunterlagen passt.

  • Ist die richtige Bürgschaftsart ausgewählt?
  • Stimmen Auftraggeber, Projektbezeichnung und Geschäftszeichen?
  • Ist die Bürgschaftssumme korrekt und vom verfügbaren Rahmen gedeckt?
  • Wurde das tatsächliche Abnahmedatum eingetragen?
  • Sind Vertragsgrundlage und vereinbarte Frist richtig angegeben?
  • Ist ein gefordertes Sonderformular vollständig beigefügt?
  • Sind Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift vorhanden?

Nach positiver Prüfung wird die Bürgschaftsurkunde nach Maßgabe des bestehenden Bürgschaftsvertrags ausgestellt. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben können die Bearbeitung verzögern. Eine sorgfältig vorbereitete Unterlagenmappe erleichtert daher den Abruf der Gewährleistungsbürgschaft.

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