
Unternehmen, die regelmäßig Bürgschaften für Aufträge benötigen, können dafür eine Bürgschaftslinie einrichten lassen. Wer eine Bürgschaftslinie beantragen möchte, muss dem Anbieter in der Regel Informationen zur wirtschaftlichen Situation und zum gewünschten Bürgschaftsbedarf bereitstellen. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und ob Sicherheiten verlangt werden, hängt unter anderem von der Höhe der Linie, der Bonität und der individuellen Risikoprüfung ab.
Was ist eine Bürgschaftslinie?
Eine Bürgschaftslinie – häufig auch als Bürgschaftsrahmen bezeichnet – legt fest, bis zu welcher Gesamthöhe Bürgschaften im Rahmen des vereinbarten Vertrags ausgestellt werden können. Zusätzlich kann ein Einzellimit vereinbart werden. Dieses begrenzt die Höhe einer einzelnen Bürgschaft.
Das ist vor allem für Unternehmen relevant, die mehrere Bürgschaften parallel benötigen. Solange bereits ausgestellte Bürgschaften den Rahmen beanspruchen, steht nur der noch freie Teil der Linie für weitere Bürgschaftsaufträge zur Verfügung. Die gewünschte Linienhöhe sollte deshalb nicht nur auf einen einzelnen Auftrag, sondern auf den voraussichtlichen gesamten Bürgschaftsbedarf abgestimmt werden.
Warum wird vor der Zusage die Bonität geprüft?
Mit der Ausstellung einer Bürgschaft übernimmt der Bürge gegenüber dem jeweiligen Bürgschaftsgläubiger eine Verpflichtung. Deshalb wird vor der Einrichtung oder Erweiterung einer Bürgschaftslinie geprüft, ob das Unternehmen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den gewünschten Rahmen erfüllt.
Die Bonitätsprüfung kann Einfluss darauf haben, welche Unterlagen benötigt werden, welche Linienhöhe möglich ist und ob zusätzliche Sicherheiten verlangt werden. Bei standardisierten Verfahren kann der Prüfungsumfang geringer ausfallen. Bei höheren oder individuell gestalteten Rahmen werden häufig zusätzliche Finanzunterlagen benötigt.
Merksatz: Je höher und individueller der gewünschte Bürgschaftsrahmen ist, desto wichtiger werden eine nachvollziehbare Finanzlage und aktuelle Unternehmensunterlagen.
Welche Angaben werden für den Antrag benötigt?
Am Anfang steht die Identifikation des Unternehmens. Typischerweise werden Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Gründungsdatum, Handelsregisterdaten sowie Angaben zu Inhabern oder Gesellschaftern abgefragt. Hinzu kommen Kontaktdaten und ein Ansprechpartner für Rückfragen.
Daneben muss der gewünschte Bürgschaftsbedarf beschrieben werden. Dazu gehören insbesondere die benötigte Bürgschaftslinie und häufig auch der gewünschte Höchstbetrag je Bürgschein. Bei individuellen Lösungen kann zusätzlich abgefragt werden, welche Bürgschaftsarten benötigt werden und welchen Anteil sie voraussichtlich am gesamten Bedarf haben.
Welche Unterlagen sind für die Bonitätsprüfung wichtig?
Der Umfang der Unterlagen hängt von der beantragten Linie und dem jeweiligen Prüfungsverfahren ab. Bei umfangreicheren oder individuellen Prüfungen können insbesondere folgende Unterlagen relevant sein:
- Jahresabschlüsse der letzten Geschäftsjahre
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Forecasts oder Planungsrechnungen für das laufende Geschäftsjahr
- gegebenenfalls Konzernabschlüsse
- bei komplexeren Unternehmensstrukturen ein Organigramm
Entscheidend ist, dass die Unterlagen aktuell und in sich nachvollziehbar sind. Veränderungen zwischen Jahresabschluss, aktueller Geschäftsentwicklung und Planung sollten bei Rückfragen erklärt werden können.
Welche Rolle spielen bestehende Aval- und Kreditlinien?
Eine neue Bürgschaftslinie wird bei einer umfassenden Risikoprüfung nicht zwingend isoliert betrachtet. Relevant kann auch sein, welche weiteren Aval- oder Bürgschaftslinien bereits bestehen und wie stark diese ausgelastet sind.
Bei individuellen Anträgen werden deshalb teilweise bestehende Linien bei Banken und anderen Kreditgebern abgefragt. Neben der zugesagten Höhe können der aktuell genutzte Betrag, der Höchstbetrag je Bürgschein und bereits gestellte Sicherheiten von Bedeutung sein. Für den Antragsteller lohnt es sich daher, diese Informationen vorab zusammenzustellen.
Wann werden Sicherheiten für eine Bürgschaftslinie verlangt?
Ob Sicherheiten erforderlich sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei entsprechender Bonität können Lösungen ohne anfängliche Sicherheiten möglich sein. Gleichzeitig können Vertragsbedingungen vorsehen, dass Sicherheiten verlangt oder später aufgestockt werden dürfen.
Damit hängt die konkrete Sicherheitsleistung unter anderem vom gewählten Angebot, der Bonität, der Höhe des Bürgschaftsrahmens und der Risikoeinschätzung ab. Für Unternehmen ist deshalb nicht nur der Beitrag einer Kautionsversicherung relevant. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang Liquidität oder andere Vermögenswerte als Sicherheit gebunden werden, sollte bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Die Bonitätsprüfung endet nicht zwingend mit dem Vertragsabschluss
Nach Einrichtung der Bürgschaftslinie kann der Anbieter weiterhin Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung verlangen. Dazu können aktuelle Jahresabschlüsse sowie Mitteilungen über wesentliche Veränderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse gehören.
Unternehmen sollten deshalb intern festlegen, wer für die laufende Kommunikation mit dem Bürgschaftsgeber verantwortlich ist. Wer später eine Erhöhung der Bürgschaftslinie benötigt, profitiert zudem davon, wenn aktuelle Finanzunterlagen bereits geordnet vorliegen.
So lässt sich der Antrag sinnvoll vorbereiten
Bevor ein Unternehmen eine Bürgschaftslinie beantragt, sollte zunächst der tatsächliche Bedarf ermittelt werden. Dabei sollte nicht nur die aktuell benötigte Einzelbürgschaft berücksichtigt werden, sondern auch bereits laufende Bürgschaften und absehbare neue Aufträge.
Anschließend sollten Unternehmensdaten, bestehende Avalverbindungen und wirtschaftliche Unterlagen vollständig zusammengestellt werden. Bei individuellen oder höheren Linien ist es sinnvoll, Jahresabschluss, aktuelle betriebswirtschaftliche Zahlen und Planung aufeinander abzustimmen und besondere Entwicklungen nachvollziehbar erläutern zu können.
Nach Einrichtung der Linie können einzelne Bürgschaften innerhalb des vereinbarten Rahmens beantragt werden. Wer speziell eine Gewährleistungsbürgschaft benötigt, findet im Beitrag Gewährleistungsbürgschaft beantragen weitere Informationen zu den Angaben, die für den konkreten Bürgschaftsauftrag benötigt werden.
Fazit
Wer eine Bürgschaftslinie beantragen möchte, sollte sich auf eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorbereiten. Wie umfangreich diese ausfällt, richtet sich nach dem Anbieter, der gewünschten Linienhöhe und der individuellen Risikosituation.
Wichtig sind vor allem vollständige Unternehmensdaten, ein nachvollziehbarer Bürgschaftsbedarf und aktuelle Finanzunterlagen. Ob zusätzliche Sicherheiten erforderlich sind, entscheidet sich im Rahmen der jeweiligen Bonitäts- und Risikoprüfung. Eine sorgfältige Vorbereitung kann Rückfragen reduzieren und schafft eine gute Grundlage für die Entscheidung über die gewünschte Bürgschaftslinie.
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